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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-49316

Anteil der Zusatzkosten an den Gesamtkosten bei ÖPP-Projekten (ÖPP: Öffentlich-Private-Partnerschaft) und Herstellung der Transparenz

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welcher Prozentsatz an den Gesamtkosten der ÖPP-Projekte (ÖPP: Öffentlich-Private Partnerschaft) entfällt nach den Erfahrungen der Bundesregierung im Vergleich zu herkömmlichen Vergabeverfahren auf die Zusatzkosten (d. h. insbesondere für juristische, technische und ökonomische Beratung, Ausschreibung, Vertragsgestaltung und -kontrolle) beim A-Modell im Zuge der Vergabe und während der gesamten Vertragslaufzeit an?<br /> <br /> Welche Anforderungen ergeben sich für den Bund als öffentlicher Partner, um Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für ÖPP bestmöglich transparent zu machen, so dass damit auch eine Entscheidung für eine ÖPP-Variante öffentlich gerechtfertigt werden kann, und welche Ansätze gibt es, um die zur Angebotsabgabe erforderlichen Dokumente (insbesondere Leistungsbeschreibungen für Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung sowie ergänzende Verdingungsunterlagen des Auftraggebers) sowie die abgeschlossenen Verträge (Rahmenvertrag, Bauvertrag, Betreibervertrag) bei ÖPP-Projekten vollständig öffentlich zugänglich zu machen und damit den Anforderungen an demokratische Kontrolle beim Umgang mit öffentlichen Geldern gerecht zu werden?