Anteil der nicht auf elektronischem Weg übermittelten Stellungnahmen im Rahmen von Planfeststellungsverfahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch ist durchschnittlich der Anteil derjenigen, die im Rahmen von planfeststellungsrechtlichen Anhörungsverfahren im Zuständigkeitsbereich des Bundes ihre Einwendungen und Stellungnahmen nicht elektronisch einreichen, obwohl auch eine elektronische Übermittlung möglich ist (z. B. nach § 18a Absatz 4 des Eisenbahngesetzes), und welche Formen der elektronischen Übermittlung werden in der bundesbehördlichen Praxis zu solchen Anhörungsverfahren genutzt, zum Beispiel E-Mail, Online-Plattformen oder Ähnliches?