Anstieg des Nettobedarfs für Verwaltungsaufgaben bei der Bundesagentur für Arbeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum ist der Nettobedarf der Zentrale der BA im Hinblick auf die überörtlich wahrzunehmenden Verwaltungsaufgaben für die gemeinsamen Einrichtungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende laut der entsprechenden Eingliederungsmittelverordnung für die Jahre 2012 und 2013 von 107 Mio. Euro im Jahr 2012 auf 170 Mio. Euro im Jahr 2013 angestiegen?<br /> <br /> Aus welchen Einzelpositionen setzen sich diese Ansätze zusammen, und wie haben sich diese im Vergleich 2012/2013 entwickelt?