Anstieg des Haushaltsansatzes für das BfV
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Womit begründet die Bundesregierung den Anstieg des Haushaltsansatzes für das Bundesamt für Verfassungsschutz für das Haushaltsjahr 2025 von 468.883.000 Euro im Haushaltsjahr 2024 um 23 v. H. auf 576.991.000 Euro (nicht geheimschutzrelevanter Teil)?