Anstieg der eigenständigen Prüfungen durch das Bundeszentralamt für Steuern
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie erklärt die Bundesregierung den Anstieg der Zahl der eigenständigen Prüfungen durch das Bundeszentralamt für Steuern in den Jahren 2010 bis 2012 (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 54 auf Bundestagsdrucksache 18/729), und inwieweit befürwortet die Bundesregierung, dass der Bund ein eigenständiges Prüfungsrecht erhält, welches über das geltende Prüfungsinitiativrecht nach § 19 Absatz 1 Satz 2 des Finanzverwaltungsgesetzes hinausgeht?</p>