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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-71449

Anspruchseinschränkungen für abgelehnte, ausreisepflichtige Asylbewerber

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hält die Bundesregierung die Nachvollziehbarkeit (auch ohne Inanspruchnahme anwaltlichen Beistands) und die gerichtliche Überprüfbarkeit von Entscheidungen der Leistungsbehörden über die Anspruchseinschränkung gemäß § 1a Absatz 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) in der Fassung des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes, wonach die Anspruchseinschränkung voraussetzt, dass ein Ausreisetermin feststeht, vor dem Hintergrund für gewährleistet, dass Abschiebungstermine fortan gemäß § 59 Absatz 1 Satz 2 des AufenthG in der Fassung des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes nicht mehr angekündigt werden dürfen, und inwiefern werden Anwaltskosten (einschließlich Fahrtkosten) von den Leistungen nach dem AsylbLG in der Fassung des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes abgedeckt (bitte unter Angabe der gesetzlichen Regelung aufschlüsseln nach Leistungen, die vor und nach Ende der Verpflichtung, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen, erbracht werden)?