Anspruchsberechtigung von Lebensmittelhandwerkern und Brauereien für die November- und Dezemberhilfen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung die unterschiedliche Behandlung von Lebensmittelhandwerkern wie Bäckereien und Konditoreien und Brauereien in der Frage der Anspruchsberechtigung für die November- und Dezemberhilfen (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Novemberhilfe/faq1-7.html?cms_templateQueryString=&cms_gtp=) insbesondere auch unter dem Aspekt der Gleichbehandlung?