Anspruchsberechtigung von Kommunen im Rahmen des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind Kommunen uneingeschränkt berechtigt, die Strom- und Gaspreisbremse, beispielsweise für Kläranlagen, kommunale Schwimmbäder, Turnhallen und andere kommunale Verbräuche, in Anspruch zu nehmen?