Anspruchsberechtigung von gemeinnützigen Unternehmen auf KfW-Hilfen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen in der Antwort auf meine Mündliche Frage 63, Plenarprotokoll 19/115 vom 22. April 2020, hinsichtlich der Anspruchsberechtigung von gemeinnützigen Unternehmen, beispielsweise Inklusionsfirmen, auf KfW-Hilfen, und falls nein, warum nicht?