Anspruchsberechtigung für den Kinderbonus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung bei der Anspruchsberechtigung für den Kinderbonus (§ 71 Absatz 2 SGB II) eine Regelungslücke, da Bedarfsgemeinschaften im SGB II-/SGB XII-Bezug, bei denen Kinder auf Grund z. B. von Unterhaltsleistungen nicht selbst leistungsberechtigt sind, keinen Anspruch auf den Kinderbonus erwerben (https://sozialrecht-justament.de/data/documents/SJ-08-2021.pdf, S. 13 ff.), obwohl dies nach meiner Ansicht der Gesetzesbegründung, die diesen Bonus "als Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien und aus Familien mit kleinen Einkommen" (Bundestagsdrucksache 19/29765) ausweist, zuwiderläuft, und wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung diese Lücke zu schließen?<br /> <br /> Wie viele Kinder, in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II/XII, erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung keinen Kinderbonus nach § 71 Absatz 2 SGB II, da sie selbst z. B. auf Grund von Unterhaltsansprüchen keinen eigenen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, Sozialgeld oder andere Leistungen haben, die einen Anspruch auf den Kinderbonus auslösen, obwohl die Familie über ein nur geringes Einkommen verfügt?