Anspruchsberechtigte für eine Impfung gegen das Corona-Virus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden nach Einschätzung der Bundesregierung, bei den ersten Impfungen gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 vulnerable Personen (Personen mit erhöhtem Risiko schwerer Krankheitsverläufe), die selbstbestimmt in der eigenen Häuslichkeit leben und ihre Assistentinnen und Assistenten einbezogen, und sollen nach Einschätzung der Bundesregierung, vulnerable Personen, die selbstbestimmt in der eigenen Häuslichkeit leben, dabei die selbe Priorisierung erhalten wie Personen, die in besonderen Wohnformen (wie z. B. Pflegeheimen) leben?