Ansprüche von mit Werkverträgen beschäftigten Personen bei einer Betriebsschließung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat das Bundesfinanzministerium sich im Zusammenhang mit der in der Presse zu vernehmenden Neuregelung der Kommunalfinanzen (vgl. www. n-tv.de/politik/Scholz-will-Kommualfinanzen-san ieren-article21786502.html) oder einem anderen Zusammenhang Gedanken über Ansprüche von mit Werkverträgen an Schulen, Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen beschäftigten Personen (bzw. von Ansprüchen der Einrichtungen, wenn diese trotz Schließung eine freiwillige Entgeltkostenfortzahlung geleistet haben) gegenüber den Verursachern einer Schließung gemacht, wenn diese nachweislich fahrlässig gehandelt und Hygienekonzepte missachtet haben?