Ansprüche von Krankenhäusern auf eine pandemiebedingte Sonderzahlung für Pflegekräfte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> War es nach Auffassung der Bundesregierung so geplant, dass viele Pflegekräfte bei der einmaligen Sonderzahlung zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise (im Gegensatz zu den Mitarbeitern von Bundestagsfraktionen und MdB-Büros, Pflegekräften und anderem Personal mit zusätzlichen Aufwendungen) leer ausgehen, weil nicht alle Krankenhäuser anspruchsberechtigt sind, und wie kann gegebenenfalls nach Ansicht der Bundesregierung die Korrektur eines möglicherweise entstandenen Gerechtigkeitsdefizites für die Pflegekräfte der Krankenhäuser, die nicht anspruchsberechtigt sind, erfolgen (www.tagesschau.de/inland/bundestag-corona-praemie-101.html)?