Ansprüche der Rheinmetall AG gegenüber der Bundesregierung nach einer Rücknahme der Genehmigung für den Export von Teilen für ein Gefechtsübungszentrum nach Russland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hat die Rheinmetall AG Ansprüche gegenüber der Bundesregierung geltend gemacht (bitte die Rechtsgrundlage benennen), nachdem diese im Frühjahr 2014 die zuvor erteilte Genehmigung für den Export von Teilen für ein Gefechtsübungszentrum nach Russland widerrufen hatte, und wie hat die Bundesregierung auf eine solche Forderung reagiert?