Ansprüche aus dem Mindestlohngesetz für Kraftfahrer aus EU- oder Drittstaaten im Transitverkehr durch Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass individuelle Ansprüche aus dem Mindestlohngesetz auch für Kraftfahrer aus EU- oder Drittstaaten im reinen Transitverkehr durch Deutschland (im Rahmen der Personen- und Güterbeförderung) vor Gericht geltend gemacht werden können?