Ansprüche auf Sozialleistungen von zugewanderten EU-Bürgern
Zuwanderung von EU-Bürgern, insb. aus Rumänien und Bulgarien: Gewerbeanmeldungen, Selbstständigkeit und abhängige Beschäftigung von EU-Bürgern, Scheinselbstständigkeit, Bezug von (ergänzenden) Leistungen nach SGB II und XII, Bezug von Kindergeld, Gewährung von Überbrückungsleistungen zur Ausreise, Wohnsitzanmeldungen in betrügerischer Absicht, Bekämpfung von Leistungsmissbrauch<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)