Ansprüche auf Schadenersatz gegen die "Tönnies Holding"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Prüft die Bundesregierung die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz gegen die "Tönnies Holding" geltend zu machen, für den Fall, dass die Bundesagentur für Arbeit Kosten für Kurzarbeitergeld tragen muss und sich herausstellt, dass dessen Zahlung durch fahrlässige Handlung und bewusste Missachtung von Hygienekonzepten notwendig wurden, und falls ja, welche Ansprüche ergeben sich aktuell für diesen Fall, falls nein, gibt es Bestrebungen, eine solche Möglichkeit gesetzlich zu regeln?