Ansprüche auf BAföG-Unterstützung bei Erhöhung der Freibeträge der Eltern
Originaltext der Frage(n): <div><br /> Bis zu welchem Perzentil der nach dem Einkommen geschichteten privaten Haushalte würde ein Anspruch auf Unterstützung durch das Bundesbildungsförderungsgesetz (BAföG) entstehen, wenn die Freibeträge der Eltern (§ 25 Absatz 1 BAföG), ohne Berücksichtigung der Freibeträge für Kinder (§ 25 Absatz 3 BAföG), pauschal um 5, 6, 10, 15, 20, 25, 30, 35, 40, 45 oder 50 Prozent gegenüber den aktuell gültigen Sätzen erhöht werden würden (bitte einzeln für private Haushalte nach § 25 Absatz 1 Nummer 1 und § 25 Absatz 1 Nummer 2 BAföG auflisten)?<br /> </div>