Anspruch von Vermietern auf den Grundversorgungstarif
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Energieanschlüsse, mit denen Vermieter oder Drittbetreiber die Versorgung von Mietwohnhäusern betreiben, zuverlässig in die Grundversorgungstarife dürfen und nicht in die teils deutlich teurere Ersatzversorgung zwangseingeordnet werden?