Anspruch von Sozialleistungsberechtigten auf sozialgerichtlichen Eilrechtsschutz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Besteht für SGB-II-Leistungsberechtigte ein Anspruch auf sozialgerichtlichen Eilrechtsschutz nach § 86b des Sozialgerichtsgesetzes (SGG), wenn die vom Jobcenter gewährten Leistungen für Unterkunft und Heizung die tatsächlichen Kosten wesentlich unterschreiten bzw. versagt werden und deshalb eine erhebliche Bedarfsunterdeckung entsteht, und falls nein, welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, damit betroffene Leistungsberechtigte diese Bedarfsunterdeckung kompensieren können?