Anspruch von Service-Technikern von Medizintechnikunternehmen auf eine kostenlose Bürgertestung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Können gemäß der aktuell gültigen CoronavirusTestverordnung Service-Techniker von Medizintechnikunternehmen, die tagtäglich dienstlich in Gesundheitseinrichtungen zugegen sein müssen, einen kostenfreien Bürgertest erhalten und entsprechend wie "Besucher" gemäß § 4a Nummer 1 der Coronavirus-Testverodnung eingestuft werden, und wenn nein, wann beabsichtigt die Bundesregierung ggf., die Coronavirus-Testverordnung entsprechend anzupassen, damit Medizintechnikunternehmen nicht monatlich zusätzliche Kosten für die unumgänglichen Corona-Tests zum Betreten der Gesundheitseinrichtungen durch ihre Mitarbeiter entstehen?