Anspruch von Ministern und Abgeordneten auf die Energiepreispauschale
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bekommen auch Bundesminister, Landesminister, Bundestagsabgeordnete, Landtagsabgeordnete und Europaabgeordnete das Energiegeld von 300 Euro, und wenn ja, mit welcher Begründung, wenn z. B. Rentnerinnen und Rentner dieses Energiegeld nicht bekommen?