Anspruch von im Ausland lebenden deutschen Staatsangehörigen auf eine Corona-Schutzimpfung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, die von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel getätigte Zusage, allen Bürgerinnen und Bürgern bis spätestens zum 21. September 2021 ein SARS-CoV-2-Impfangebot zu machen (vgl.: www.sueddeutsche.de/politik/corona-impfung-impfstoff-merkel-1.5181818), auch für im EU- und außereuropäischen Ausland wohnhafte deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit und ohne bestehende gesetzliche oder private Krankenversicherung in Deutschland zu gewährleisten und für sie den Impfprozess im Ausland zu organisieren?