Anspruch von Eltern mit behinderten Kindern auf Mutter-/Vater-Kind-Kuren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, dass Krankenkassen Eltern von Kindern mit Behinderung mitteilen, dass sie erst dann einen Anspruch auf Mutter-/Vater-Kind-Kuren hätten, wenn sie die Verhinderungspflege nach § 39 des Elften Buches Sozialgesetzbuch genutzt hätten, und inwieweit hält sie diese Vorgehensweise für zulässig?