Anspruch von Arbeitslosengeld-II-Beziehern auf die Abwrackprämie
<span><span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Bleibt die Bundesregierung auch nach Beschlussfassung über die Aufstockung der Abwrackprämie auf 5 Mrd. Euro bei ihrer Auffassung, dass Arbeitslosengeld-II-Beziehende weiterhin de facto keinen Anspruch auf diese Prämie haben sollen und eine Anrechnung auf die Grundsicherung gerechtfertigt sei?</span><span> <br /> <br /> </span><span>Wie begründet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Ungleichbehandlung der einzelnen Antragsteller?</span> <br /> </span>