Anspruch auf Teilhabe an den Sozialsystemen des Ziellandes für Migranten bzw. Flüchtlinge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Stimmt die Bundesregierung mit der Wertung des GCM überein, dass es bei dessen Annahme nach dem derzeitigen Ausarbeitungsstand (5/2018) für den Anspruch auf vollständige Teilhabe an den jeweiligen Sozialsystemen des Ziellandes nicht darauf ankommt, ob man Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention ist oder lediglich Migrant aus persönlichen Gründen?