Anspruch auf Sozialplanabfindung der BATTEG-Beschäftigten (II) (G-SIG: 13011662)
Einhaltung des Privatisierungsvertrags für die BATTEG (hier: Rücknahme der Kündigung bzw. Vereinbarung über die Fortsetzung der ursprünglichen Arbeitsverhältnisse für 82 Arbeitnehmer), Kontrolle durch die Treuhandanstalt, Geltung des Sozialplans und des Interessenausgleichs auch für die übernommenen, aber ebenfalls zum 30.6.1993 gekündigten Mitarbeiter, Leistung von Abfindungszahlungen