Anspruch auf kostenlose Corona-Antigen-Schnelltests
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welcher Begründung gestattet die Bundesregierung den Bürgerinnen und Bürgern ab dem 13. November 2021 nur den "Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest (PoC-Test) pro Woche" (Quelle: www.bundesregierung.de/breg-de/suche/corona-tests-faq-1872540) anstatt dem Anspruch auf tägliche Tests, und bewertet die Bundesregierung rückblickend die Aufhebung der Kostenfreiheit für die AntigenSchnelltests ab dem 11. Oktober 2021 als Fehler, da dies nachweislich zur Reduzierung der Testkapazitäten geführt hat (www.tagesschau.de/wirts chaft/verbraucher/gratis-coronatest-101.html; bitte begründen)?