Anspruch auf Ersatz von Wildschäden für Personen mit Pachten in Jagdgebieten bzw. ethisch befriedeten Bezirken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gegenüber wem haben Landwirte, die Flächen in ethisch befriedeten Bezirken gepachtet haben, nach den Regelungen des neuen Bundesjagdgesetzes zukünftig Anspruch auf Ersatz von Wildschäden, und inwieweit unterscheiden sich diese Ansprüche in finanzieller Hinsicht gegenüber den Ansprüchen von Landpächtern, die Flächen in bejagten Gebieten gepachtet haben?