Anspruch auf Entschädigung bei einem Verdienstausfall im Fall einer gesetzlich angeordneten Aufhebung der Präsenzpflicht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages in seiner Kurzinformation (WD 3 – 3000 – 081/21; Nachfrage zu WD 3 – 3000 – 079/21, Zustimmungsbedürftigkeit der geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes – IfSG, wonach bei Anwendung der Bundesnotbremse (§ 28b IfSG) und damit der gesetzlich angeordneten Aufhebung der Präsenzpflicht die Entschädigungsansprüche für einen Verdienstausfall aus § 56 Absatz 1a in Verbindung mit § 66 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 IfSG nicht gelten, sondern nur für Maßnahmen durch die jeweiligen zuständigen Behörden?