Anspruch auf Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen mit Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hinsichtlich der Kritik von Selbstvertretungsorganisationen, dass Menschen mit Behinderungen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen erhalten, keinen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben und somit von einer gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen sind?