Anspruch auf einen Übungsleiterfreibetrag für Einnahmen durch einen nebenberuflichen Arbeitseinsatz zur Unterstützung und Integration von Flüchtlingen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann für Einnahmen, die durch einen nebenberuflichen Arbeitseinsatz zur Unterstützung und Integration von Flüchtlingen erzielt werden, der sogenannte Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nummer 26 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Anspruch genommen werden, und inwiefern kann für Einnahmen aus einem solchen Arbeitseinsatz die sogenannte Ehrenamtspauschale nach § 3 Nummer 26a EStG in Anspruch genommen werden (bitte jeweils mit Begründung)?