Anspruch auf eine Eingangsbestätigung bei Einreichung von Dokumenten bei den Trägern der Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Besteht ein Anspruch der Einreichenden auf eine schriftliche Eingangsbestätigung bei schriftlicher Einreichung von Anträgen, Unterlagen, Widersprüchen etc. bei den Trägern der Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern, und besteht ein Anspruch auf eine Eingangsbestätigung durch eine E-Mail für per E-Mail übermittelte Unterlagen etc.?