Anspruch auf die Energiepreispauschale von Personen in Elternzeit ohne Elterngeldbezug
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, dass – wie ich erfahren habe – einzelne Finanzämter die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen von Personen in Elternzeit ohne Bezug von Elterngeld aussetzen, da anscheinend nicht festgelegt ist, ob dieser Personenkreis in Bezug auf die Energiepreispauschale anspruchsberechtigt ist, und haben Personen in Elternzeit ohne Elterngeldbezug aus Sicht der Bundesregierung einen Anspruch auf die Geltendmachung der Energiepreispauschale im Rahmen der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022?