Anspruch auf Covid19-Testungen für Menschen mit Behinderungen und ihre Assistenzkräfte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern haben Menschen mit Behinderungen, die im Arbeitgebermodell oder über ein Persönliches Budget Assistenzkräfte beschäftigen sowie die eingesetzten Assistenzkräfte einen Anspruch auf Testungen im Sinne der Verordnung zum Anspruch auf Testungen in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 14. Oktober 2020, und wenn nicht, aus welchem Grund?