Anspruch auf BAföG nach Überschreitung der Regelstudienzeit infolge der Pflege einer(s) Verwandten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, dass Empfängerinnen und Empfänger einer Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), die über einen längeren Zeitraum eine Verwandte/einen Verwandten (z. B. ein Elternteil) pflegen und in diesem Zeitraum auf BAföG-Zahlungen verzichten (da sie das Studium aus zeitlichen Gründen nicht aktiv fortsetzen können), im Anschluss an die Pflegezeit ihren Anspruch auf BAföG-Zahlungen nicht zurückgewinnen, sofern sie formal die Regelstudienzeit entsprechend überschritten haben, auch wenn sich hierdurch de facto ihr BAföG-Zahlungsanspruch auf einen kürzeren Zeitraum beschränkt als normalerweise vorgesehen, und sieht die Bundesregierung diesbezüglich Handlungsbedarf, beispielsweise durch eine Änderung des BAföG?