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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-298761

Anspruch auf Asyl unter den Voraussetzungen von Artikel 16a des Grundgesetzes

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit hat die Bundesregierung in Erwägung gezogen, die Feststellung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, der Verein "Ein Prozent" spreche "Flüchtlingen aus arabischen Ländern [&hellip;] grundsätzlich [ab], legitime Gründe für ihre Flucht zu besitzen" (Verfassungsschutzbericht 2021, S. 77, 78) vor dem Hintergrund der Wertungen des Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) einzuordnen, nach dem die bloße Durchreise durch einen als sicher geltenden Staat bereits den asylrechtlichen Schutz ausschließt (vgl. Bergmann/ Dienelt/Bergmann, 14. Aufl. 2022, GG Artikel 16a Rn. 100) und auch solche Nachteile, die jemand auf Grund der allgemeinen Zustände in seinem Heimatstaat zu erleiden hat, wie Hunger, Naturkatastrophen, aber auch bei den allgemeinen Auswirkungen von Unruhen, Revolutionen und Kriegen usw. keine Verfolgung i. S. d. Artikel 16a GG darstellen (vgl. Jarass/Pieroth/Jarass, 17. Aufl. 2022, GG Artikel 16a Rn. 12) und die geheimdienstlich beanstandete Aussage und Betätigung nach meiner Auffassung mithin schlicht hierauf abstellt und dadurch die politischen Funktionsträger zum Handeln und zur Einhaltung gesetzlicher Regelungen auffordern soll (vgl. www.faz.net/aktuell/politik/inland/haldenwang-stuft-letzte-generation-als-nicht-extremistisch-ein-18467352.html)?