Anspruch Arbeitslosengeld-I-Beziehender auf Krankengeld vor Beantragung von Arbeitslosengeld II
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Höhe und Dauer hat eine Person, die unmittelbar nach dem Auslaufen des Anspruches auf Arbeitslosengeld I (Folgetag) und vor Beantragung des Arbeitslosengeldes II arbeitsunfähig geschrieben wird, Anspruch auf Krankengeld (bitte verschiedene Versicherungsverhältnisse berücksichtigen, wie Familienversicherung, obligatorische Anschlussversicherung, nachgehender Leistungsanspruch bei von vornherein prognostisch begrenzter Arbeitsunfähigkeit von vier Wochen usw.)?