Anspruch Antragsberechtigter auf das geplante Baukindergeld
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie lautet der Stichtag, ab dem Antragsberechtigte Anspruch auf das von der Bundesregierung geplante Baukindergeld haben, und handelt es sich dabei um das Einzugs- oder das Kauf-/Bauantragsdatum?