Ansiedlung der Schlichtungsstelle für Flugpassagiere
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie steht das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz den Überlegungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums der Justiz gegenüber, eine Schlichtungsstelle für Flugpassagiere nicht in einer verkehrsträgerübergreifenden Schlichtungsstelle, sondern in einer explizit für Flugpassagiere eingerichteten und von den Fluggesellschaften getragenen Schlichtungsstelle anzusiedeln, und inwiefern wird das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in den Implementationsprozess des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums der Justiz eingebunden?