Anschlussquote von Psychotherapiepraxen an die Telematikinfrastruktur
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele der niedergelassenen Psychotherapiepraxen sind bislang nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen, und mit wie vielen Praxisschließungen rechnet die Bundesregierung, wenn nach § 95 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossene Psychotherapiepraxen die Zulassung entzogen werden sollte (bitte in Prozent als Anteil der Gesamtanzahl an Praxen angeben)?