Anschlußregelung zum Welttextilabkommen (G-SIG: 10004359)
Differenzierte Marktöffnung für Entwicklungs- und Schwellenländer, Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten, Freistellung der Lohnfertigung im Ausland von Beschränkungen, Verzicht auf einen entgültigen Auslauftermin für ein verlängertes Welttextilabkommen, Einbeziehung weiterer Sonderregelungen in künftige GATT-Runden