Anschlußregelung zum Welttextilabkommen (G-SIG: 10003702)
Anschlußregelung zum Mitte 1986 auslaufenden Welttextilabkommen: Bevorzugte Öffnung der Märkte der Industrieländer für die ärmeren Entwicklungsländer, Verpflichtung der Schwellenländer Hongkong, Südkorea und Taiwan, ihre Märkte zu öffnen; Verbesserung der sozialen Verhältnisse in den Entwicklungsländern