Anschlag auf das Stromnetz in München am 21. Mai 2021
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Geht die Bundesregierung bei dem Anschlag auf das Stromnetz in München vom 21. Mai 2021 von der Tat einer terroristischer Vereinigung nach § 129a Strafgesetzbuch (StGB) aus, und wenn nein, warum nicht?