Anrufung des Verwaltungsgerichts Stuttgart durch die Deutsche Bahn AG zur Klärung der Mitfinanzierung von Mehrkosten bei Stuttgart 21
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der von der Deutschen Bahn AG (DB AG) angekündigten Anrufung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur gerichtlichen Klärung eines möglichen Anspruchs auf Mitfinanzierung der Mehrkosten beim Bahnprojekt Stuttgart 21 durch die Projektpartner (www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/12852538/ubd20161129.htm?start=0&itemsPerPage=10) vor dem Hintergrund der Freiwilligkeit der Kostenbeteiligung durch die Projektpartner und der möglichen Folge der Klage, dass sich künftig schwerer freiwillige Finanzierungspartner für Bahnprojekte finden lassen, und wie bewertet die Bundesregierung die durch die Klage anhaltende Rechtsunsicherheit für das bundeseigene Bahnunternehmen im Hinblick auf notwendige kostenträchtige Entscheidungen wie die Neuanschaffung von Wagenmaterial?