Anreize bestimmter Ausgestaltungen der wegen Umsatzrückgangs aufgrund der Coronapandemie gewährten Überbrückungshilfen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Anreize für Unternehmen und Soloselbstständige setzt die Bundesregierung bei der Ausgestaltung der Überbrückungshilfen (Ergebnis Koalitionsausschuss vom 3. Juni 2020, Nummer 13), um für die Corona-Zeit angepasste Geschäftsmodelle, welche den für den Erhalt der Überbrückungshilfen notwendigen Umsatzrückgang der Monate Juni bis August 2020 um mindestens 50 Prozent eventuell geringer ausfallen lassen, zu fördern, und wie sollen die Bedingungen für die Erstattung von sogenannten "Überzahlungen" bei den Überbrückungshilfen ausgestaltet werden, um die langfristige Finanzstabilität der Unternehmen und Soloselbstständigen und gleichzeitig größtmögliche Planungssicherheit für sie zu gewährleisten?<br />