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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-277831

Anrechnungen von Umsatzsteuerrückerstattungen bei Corona-Hilfen und ALG II beziehenden Soloselbstständigen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass bei Soloselbstständigen, die sowohl Corona-Hilfen (Soforthilfe, November- und Dezemberhilfe sowie Neustarthilfe) als auch Arbeitslosengeld II (ALG II) erhalten bzw. erhalten haben, Umsatzsteuerrückerstattungen, die auf Zahlungen für Betriebskosten beruhen, welche aus Mitteln der Corona-Hilfen geleistet wurden, beim ALG II nicht als Einkommen angerechnet werden dürfen, und welche Klarstellungen hält sie für erforderlich, um bei JobCentern und Leistungsberechtigten in dieser Frage Rechtssicherheit zu schaffen (bitte ggf. je nach Art der Corona-Hilfe differenzieren)?