Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit bei den erforderlichen 45 Beitragsjahren für die Rente ab 63
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die geplante Regelung zur Anrechnung von Arbeitslosigkeitszeiten bei den erforderlichen 45 Beitragsjahren für die Rente ab 63 für langjährig Versicherte rechtlich noch geprüft werden müsse, und sieht die Bundesregierung hierbei den Gleichbehandlungsgrundsatz bezüglich verbeitragter Arbeitslosigkeitszeiten in Gefahr?