Anrechnung von Ruhepausen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bleibt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung zur Anrechnung der Ruhepausen, beispielsweise durch das Verwaltungsgericht (VG) Trier sowie des VG Hannover bei seiner Rechtsauffassung, oder ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer entsprechenden Anpassung an die – zumindest bei den Verwaltungsgerichten – vorherrschenden Rechtsmeinung zu rechnen, und falls nein, warum nicht?