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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-40512

Anrechnung von im Sozialversicherungsausweis der DDR nachgewiesenen Pflegezeiten bei der Rente

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit werden bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung, Altersrenten und Altersrenten für Schwerbehinderte Pflegezeiten aus der DDR für die Pflege von schwerstbehinderten Kindern berücksichtigt, wenn diese Zeiten im Sozialversicherungsausweis der DDR dokumentiert sind? <br /> <br /> Welche Berücksichtigung finden die im Sozialversicherungsausweis der DDR nachgewiesenen Zeiten der Pflege von Angehörigen auf die ab 2012 zu gewährende Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die es Versicherten mit 45 Jahren an Pflichtbeitragszeiten (wozu auch Zeiten der Pflege und Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr zählen sollen) ermöglicht, künftig weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente zu gehen?